ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der PENSION „Gasthof zum Lamm“ (Pensionsbetrieb)
1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern (nachfolgend Zimmer genannt) zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Pensionsbetriebes. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte, schriftlich festgehaltene Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast im Pensionsbetrieb und auf der Homepage der Pension im Internet einsehbar. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.2 Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck abgestellt und der Schlüssel ausgehändigt werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es auch vor 14.00 Uhr bezogen werden. Die Anreise vor 12.00 Uhr und nach 18.00 Uhr muss in jedem Fall rechtzeitig vor Anreise mit dem Pensionsbetrieb abgesprochen werden. Das Zimmer steht dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Erfolgt eine Übergabe aus Gründen, die der Pensionsbetrieb nicht zu verantworten hat, nach 11.00 Uhr, werden 50% des Zimmerpreises, nach 18,00 Uhr 100 % berechnet. Weitergehender, aus der Nichträumung resultierender Schaden kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden (z.B., wenn dadurch die Neubelegung des Zimmers verhindert wird)
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pensionsbetriebes.
1.4 Die Zimmer dienen ausschließlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für eine Beherbergung auf bestimmte Zeit, maximal für die Dauer von 1 Monat.
1.5 Der Gast/Besteller erwirbt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer innerhalb einer Kategorie.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines oder mehrerer Zimmer vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und vom Pensionsbetrieb bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Internet oder auf dem Postweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht mehr möglich ist.
2.2 Vertragspartner sind Vermieter und Gast. Handelt der Besteller im Auftrag oder für ihn angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertag einzustehen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Der Gast ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.
3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Buchungen ohne Frühstück am Tag der Anreise, bei Buchungen mit Frühstück während oder am Ende des Aufenthaltes in bar zu zahlen. Eine Rechnungslegung, Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Der Pensionsbetrieb ist berechtigt bei Vertragsabschluss eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann der Pensionsbetrieb den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung bleibt dem Pensionsbetrieb vorbehalten. Der Pensionsbetrieb kann das Zimmer unter Aufsicht räumen, sofern die vereinbarte Mietzeit eigenmächtig und einseitig vom Gast verlängert wurde.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreisetermin 6 Monate und erhöht sich der vom Pensionsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Der Gast/Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Die vereinbarten Preise schließen die zurzeit geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
4.1 Rücktritt des Gastes / Stornierung
Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Pensionsbetrieb hat Anspruch auf entsprechende Entschädigung.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10 Tage vor Anreise möglich, danach fallen 50% Stornierungsgebühren an. Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung wird die “Now-Show” Gebühr in Höhe des vollen Preises für die 1. Übernachtung erhoben.
Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Fax, SMS oder auf dem Postweg zu erfolgen) – bei der B-Variante ist die telefonische Benachrichtigung möglich (ggf. auf den AB sprechen)
4.2 Rücktritt des Pensionsbetriebes
Der Pensionsbetrieb ist aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, oder andere vom Pensionsbetrieb zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen) berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn -das Zimmer unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde.
4.3 Der Pensionsbetrieb hat den Gast/Besteller von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich auf dem mit dem Kunden praktizieren Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.
5. Haftung / Mängelanzeige
5.1 Der Gast haftet gegenüber dem Pensionsbetrieb für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
5.2 Der Pensionsbetrieb haftet gegenüber dem Gast/Besteller nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Der Pensionsbetrieb bemüht sich in diesem Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
5.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Pensionsbetriebes bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
5.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Pensionsbetriebes auftreten, wird der Pensionsbetrieb bei Kenntnisnahme oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering zu halten.
5.5 Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Pensionsbetriebes. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5.6 Der Pensionsbetrieb haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände nach der Zimmerübergabe bei Abreise. Der Pensionsbetrieb hält zurückgelassene Gegenstände für 14 Tage bereit, danach werden sie entsorgt. Die gewünschte Zustellung der Gegenstände geht zu Lasten des Gastes.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Pensionsbetriebes Bischofsheim an der Rhön, OT Oberweißenbrunn.
6.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bischofsheim an der Rhön, OT Oberweißenbrunn im Februar 2017